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Nutzungsbestimmungen des Förderverein Bürgernetz Dresden e.V.

1. Account/ Förderverein Bürgernetz Dresden e.V.

(1) Account i.S.d. Nutzungsbestimmungen ist die Benutzerkennung – u. ggf. der Login-Name und das dazugehörige Passwort - sowie die damit verbundene Genehmigung, das Bürgernetz Dresden zu benutzen.

(2) Bürgernetz i.S.d. Nutzungsbestimmung ist die Gesamtheit der Programme und Datenbestände, die der Förderverein Bürgernetz Dresden e.V. betreut, sowie der Internetzugang und die gesamte verwendete Datenverarbeitungstechnik.
(Account = Netzzugang und Nutzeraccount)

2. Leistungsbeschreibung

(1) Grundsätzlich erhält jeder Nutzer einen Account und eine IP-Adresse.

(2) Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des Vereins.

(3) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot an Internet-Diensten.

(4) Der Internetzugang ist grundsätzlich nur möglich, wenn und solange der Förderverein Bürgernetz Dresden e.V. Zugang über eine Netzanbindung eines oder mehrer Provider verfügt.

3. Haftungsausschluss

(1) Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer durch die Nutzung des Bürgernetzes oder den Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entstehen, sofern sie nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.

(2) Für Schäden die daraus entstehen, dass das Bürgernetz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.

(3) Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die über das Bürgernetz übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch dass sie frei von Rechten dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.

(4) Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit des einzelnen auf eine bestimmte Zeitspanne zu beschränken, wenn es zur Chancengleichheit aller potentieller Nutzer erforderlich ist.

4. Nutzungsberechtigte

(1) Nutzungsberechtigt sind ausschließlich im Förderverein Bürgernetz Dresden e.V. registrierte Personen, die sich mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden erklären und sie befolgen.

(2) Als Nachweis ist bei der Anmeldung die Vorlage des Lichtbildausweises erforderlich. Bei Minderjährigen die des/der Erziehungsberechtigten.

(3) Das Auftreten als Provider gegenüber Dritten ist untersagt.

(4) Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann jederzeit entzogen werden, wenn gegen Nutzungsbestimmungen, Satzung des Fördervereins Bürgernetz Dresden e.V. oder weiterer Bestimmungen verstoßen wurde.

5. Dateninhalt und Minderjährige

Jeder Nutzer ist für die über seinen Zugang bezogenen Daten selbst verantwortlich. Da es naturgemäß nicht auszuschließen ist, dass im Internet (wenn auch in geringem Masse) auch jugendgefährdende und illegale Inhalte verbreitet werden, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Nutzung des Accounts durch ihre Kinder zu kontrollieren.

6. Überlassung des Accounts

Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist untersagt. Die Nutzung selbst ist nur durch Vereinsmitglieder zulässig.

7. Protokoll

Der Verein behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe unter Berücksichtigung des sächsischen Datenschutzgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes zu protokollieren, um Missbrauch zu verhindern.

8. Mißbräuchliche Nutzung

(1) Missbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls straf- und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge.

(2) Die Nutzung des Bürgernetzes ist vor allem dann missbräuchlich, wenn das Verhalten des Nutzers gegen die Nutzungsbestimmungen und gesetzliche Schutzbestimmungen (z.B. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz, Datenschutzgesetz) verstößt.

(3) Die Nutzung des Bürgernetzes ist missbräuchlich, wenn sie dazu dient, illegale Handlungen damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern. (z.B. Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenausspähung, Computermanipulation, Computersabotage, Computerbetrug u.v.a.).

(4) Wer unberechtigt auf fremde Daten und Programme zugreift, oder sie verfälscht oder vernichtet, oder das System (sowohl das Bürgernetz als auch das gesamte Internet mit all seinen angeschlossenen Computern) absichtlich behindert oder beeinträchtigt macht sich strafbar.

9. Haftung

(1) Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung und schuldhaft verursachte Schäden am Bürgernetz und dem daraus entstehenden Schaden für den Verein in vollem Umfang.

10. Sonderregelungen

(1) Ausnahmen zu den Nutzungsbestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vorstandssitzung.

(2) Eine Abweichung vom Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.

11. Änderungsvorbehalt

(1) Der Förderverein Bürgernetz Dresden e.V. behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen durch beschluss der Vorstandssitzung zu ändern oder zu ergänzen.

12. Unwirksamkeit (Salvatorische Klausel)

(1) Sollte eine einzelne oder mehrere Bestimmung(en) dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.

(2) Es gilt dann eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahe kommende Regelung, mit der der Nutzer sich einverstanden gezeigt haben müsste, wenn er die Unwirksamkeit der eigentlichen Bestimmung gekannt hätte.

(3) Eine entsprechende Regelung gilt auch für Bestimmungen, die eventuell unvollständig sind.

13. Anträge

Die Mitgliedschaft im FBN schließt nicht automatisch einen Internetaccount mit ein.

14. Ergänzende Regelungen

Verwendet ein Mitglied ein Gerät, welches den Netzbetrieb längere Zeit stört, so kann dieses Mitglied gesperrt werden.

15. Private Accesspoints

(1) Bei der Installation eines privaten Accesspoint (AP) wird empfohlen, die Zusatzkennung „privat“ mit abzustrahlen, damit keine Verwechslungsgefahr mit offiziellen APs des FBN entsteht.

(2) Die Abstrahlung soll nach Möglichkeit auf einem überlagerungsfreien Kanal erfolgen.

(3) Der Zugang zum AP muss mindestens mit WPA oder besser verschlüsselt sein.

Die Nutzungsbestimmungen wurden auf der Jahreshauptversammlung am 22. April 2004 mehrheitlich beschlossen.
In seiner Sitzung am 13. März 2007 hat der Vorstand einstimmig beschlossen, im Punkt 2 (Leistungsbeschreibung), im Absatz 1 den Passus „und einen E-Mail-Account“ zu streichen.
In seiner Sitzung am 10. Juli 2007 wurde durch den Vorstand der Punkt 15 – auf Vorschlag des Messteams – eingefügt.
Auf der Vorstandssitzung am 12. Februar 2008 wurden die geänderten Nutzungsbestimmungen einstimmig beschlossen.
Auf Antrag des Messteams hat der Vorstand in seiner Sitzung am 10. Juni 2008 einstimmig beschlossen, die erweiterte Netzordnung aufzuheben und den Punkt 14 entsprechend zu ändern.